- setzt sich aus drei von der Mitgliederversammlung gewählten ordentlichen Rechnungsprüfern zusammen;
- übt die Kontrolle über die Verwaltung des gemeinsamen Fonds und über die wirtschaftliche und finanzielle Geschäftsführung des Kollegiums aus und informiert die Mitgliederversammlung mit einem entsprechenden Bericht zum Jahresabschluss.