Bauwirtschaft: Anwendungsrichtlinie für Richtpreisverzeichnis verabschiedet

In ihrer gestrigen Sitzung hat die Südtiroler Landesregierung eine wichtige Entscheidung für die heimische Bauwirtschaft getroffen: Mit Beschluss Nr. 15 der Landesregierung wurde die Anwendungsrichtline für das Richtpreisverzeichnis endlich verabschiedet. 

„Bereits seit 2018 haben wir als Baukollegium auf die Verabschiedung einer Anwendungsrichtlinie für das Richtpreisverzeichnis gedrängt. Immer wieder ist es leider bei öffentlichen Ausschreibungen zu Kostenschätzungen gekommen, die der Realität nicht entsprechen und in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen erstellt wurden. Mit dieser Anwendungsrichtlinie wird nun genau geregelt, wie die Kostenschätzung zu erfolgen hat. Abweichungen vom Richtpreisverzeichnis sind damit nur mehr noch in bestimmten eigens festgelegten Fällen möglich“, erklärt der Präsident des Kollegiums der Bauunternehmer, Michael Auer. 

Abweichungen von den Richtpreisen kann es z.B. bei besonders hohen oder geringen Mengen geben, erklärt der Geschäftsführer des Baukollegiums, Thomas Hasler. „An der Erstellung der Richtlinie waren die Stakeholder des Bauwesens wesentlich beteiligt. Dank der Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberverbänden, den Berufskollegien und den Technikern in der Landesverwaltung konnten wir gemeinsam ein wichtiges Ziel erreichen. Nun herrscht endlich Klarheit, wie die Preisanalyse erfolgen muss. Ausschreibungen mit nicht korrekten Kostenschätzungen haben in der Vergangenheit zu Verzögerungen in der Ausführung und zu nachträglichen Mehrkosten geführt. Es handelt sich damit auch um ein wichtiges Instrument für die ausschreibenden Stellen, um qualitatives Bauen zu fairen Preisen für die lokale Bauwirtschaft garantieren zu können ", so Hasler.