Organe des Baukollegiums

Als Unternehmensorganisation verfügt das Kollegium der Bauunternehmer über die erforderliche Struktur, um die Interessen seiner Mitgliedsfirmen erfolgreich vor den Einrichtungen des Landes, der Gemeinden sowie den öffentlichen wie auch privaten Körperschaften, den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden und den Medien vertreten zu können.

Das Kollegium hat folgende Organe: 
a) die Mitgliederversammlung
b) den Direktivrat
c) den Präsidenten und den Vizepräsidenten
d) das Kollegium der Rechnungsprüfer
e) das Ehrengericht

In die Organe des Verbandes können folgende Personen gewählt werden: die Inhaber, die Mehrheitsgesellschafter von Kapitalgesellschaften, die Mitglieder des Verwaltungsrates mit Vertretungsbefugnis, sofern die jeweiligen Mitgliedsunternehmen ordnungsgemäß ihre Mitgliedsbeiträge gezahlt haben. 

Zum Mitglied des Ehrengerichtes und zum Vorsitzenden des Rechnungsprüferausschusses können auch andere als die obengenannten Personen gewählt werden; sie müssen jedoch im Besitz besonderer hierzu geeigneter Fähigkeiten sein.

Die Dauer für alle Ämter beträgt drei Jahre. 
Alle Ämter werden ehrenamtlich bekleidet.