Die Mitgliederversammlung

setzt sich aus den Vertretern sämtlicher Mitgliedsfirmen zusammen, die ordnungsgemäß ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben

  • wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten des Kollegiums und sechs Mitglieder des Direktivrates
  • legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Kollegiums aufgrund des Berichtes des Präsidenten fest
  • überprüft und genehmigt den Rechnungsabschluss und Haushaltsvortrag.

Jahreshauptversammlung