Master of Machine: Initiative des Baukollegiums zur Mitarbeitergewinnung zu Gunsten der Mitgliedsbetriebe

Zu Unrecht haftet den Bauberufen nicht immer das beste Image an. Dadurch ist es für uns Bauunternehmen nicht einfach, neue und qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken hat eine Arbeitsgruppe innerhalb des Baukollegiums im Jahr 2018 intensiv an einer Initiative gearbeitet, deren Ziel es ist, Mitarbeiter für die Mitgliedsbetriebe des Baukollegiums zu gewinnen. Seit November 2020 wird die Initative auch gemeinsam mit dem LVH beworben. 

Die Initiative zielt auf die drei Berufsbilder Baumaschinenführer, Baukraftwagenfahrer und Baukranführer ab. Es handelt sich hierbei um aktuell gefragte Berufe, die aber nicht komplett von der klassischen Lehre abgedeckt werden. Dieser Aspekt ist für mich insofern wichtig, da wir dadurch keine Konkurrenz zur klassischen Lehre schaffen, die dem Baukollegium weiterhin ein sehr großes Anliegen ist, aber dennoch den drei wichtigen und gefragten Berufsbildern Sichtbarkeit geben können.

Die Hauptzielgruppe des „Master of Machine“ sind 18 – 30-jährige Quereinsteiger, die ein Interesse am Bauberuf und dem täglichen Umgang mit Baumaschinen haben, bisher diesen Schritt in die Bauwirtschaft, auch aus Kostengründen, noch nicht gewagt haben. Wie wir wissen, ist die Ausbildung zum Baumaschinenführer, Baukraftwagenfahrer und Baukranführer relativ teuer. Als klassisches Beispiel kann hier der möglich zukünftige LKW-Fahrer herangezogen werden, der zwar das Interesse am Beruf hätte, sich bisher die rund 4.000 € für den Führerschein C sowie den Berufsführerschein CQC nicht leisten konnte.

Im Rahmen dieser Ausbildung, die eine berufsbegleitende Lehre darstellt, können die Arbeitgeber auf eine Ersparnis im Bereich der Sozialabgaben zurückgreifen, der Arbeiter hingegen muss in der Nettoentlohnung keine Einbußen hinnehmen. Die Ersparnis soll in die Ausbildung der Arbeiter investiert werden, die somit nach den Vorstellungen der Betriebe ausgebildet werden können.

Die Ausbildung hat eine Dauer von drei Jahren und beinhaltet Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für vier Jahre kann das Unternehmen im Rahmen dieser Ausbildung auf die Ersparnis zurückgreifen. Zudem wird eine Rahmenvereinbarung zur Bindung des Arbeitnehmers für 4 Jahre an das Unternehmen erarbeitet, auf welche die Mitgliedsbetriebe nach Bedarf zurückgreifen können.

Weitere Infos finden Sie unter folgender Internetseite: https://www.master-of-machine.it