Superbonus 110%

 

Was ist der Superbonus?

Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“ hat die italienische Regierung den Superbonus ins Leben gerufen. Die Steuererleichterung in Höhe von 110%, betrifft Maßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 30. Juni 2022 durchgeführt werden.

Der Superbonus ermöglicht einen Steuerabzug von 110%, und gilt für Ausgaben, die vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 getätigt werden. Bei Maßnahmen, die zum 30. Juni2022 zu mindestens 60% gemäß Baufortschritt abgeschlossen sind, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2022.

Für Aufwendungen, die in den Jahren 2020 und 2021 anfallen, muss der Abzug in 5 gleiche Raten aufgeteilt werden. Für Ausgaben, die im Jahr 2022 anfallen, muss der Abzug in 4 gleiche Raten aufgeteilt werden.

Die neuen Maßnahmen kommen zu den bestehenden Steuerabzugsmöglichkeiten hinzu, einschließlich der Steuerabzüge für die Verringerung des Erdbebenrisikos (sog. Sismabonus) und die energetische Sanierung von Gebäuden (sog. Ecobonus).

 

Die begünstigten Eingriffe

Haupteingriffe (primäre Maßnahmen)

Der Superbonus gilt für Kondominien, Ein- und Mehrfamilienhäusern bei:

  • Wärmedämmung der Gebäudehülle
  • Austausch von Heizanlagen
  • Maßnahmen zum Erdbebenschutz

Zusatzeingriffe (sekundäre Maßnahmen)

Neben den oben aufgelisteten Haupteingriffen gilt der Steuerbonus auch für nachstehende Eingriffe, wenn diese zeitgleich mit mindestens einer der primären Maßnahmen am Gebäude durchgeführt werden

  • Energieeffizienz
  • Installation von Photovoltaikanlagen
  • Installation von Ladesysteme für Elektrofahrzeuge
  • Beseitigung architektonischer Hindernisse

Für den Zugang zum Superbonus ist es notwendig, dass die energetischen Baumaßnahmen zu einer Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen führt, was durch einen Energieausweis kurz APEnach den Eingriffen nachgewiesen werden muss.

Für das Jahr 2020 und 2021 sind die Abtretung des Guthabens oder der Rechnungsrabatt bei folgenden Arbeiten, unabhängig vom Superbonus, erlaubt:

  • Wiedergewinnungsarbeiten
  • Eingriffe in die Energieeffizienz
  • Fassaden-Bonus
  • Installation von Photovoltaikanlagen
  • Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Verabschiedung von erdbebensicheren Maßnahmen

 

Wer kann vom Superbonus Gebrauch machen?

Vom Superbonus Gebrauch machen können:

  • Kondominien
  • Natürliche Personen, die nicht im Rahmen ihrer unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit operieren, können Eigentümer oder Inhaber von Realrechten (Fruchtgenuss, Wohnrecht) des Wohngebäudes sein sowie Mieter oder Leihnehmer (registrierter Vertrag notwendig)
  • Volkswohnbau-Institut IACP (Istituto Autonomo Case Popolari),
  • Wohnbaugenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum
  • ONLUS, Volontariat- Organisationen
  • Amateursportverbände und -vereine (für Arbeiten an Immobilien, die als Umkleideräume dienen)

Vom Superbonus ausgeschlossen sind Immobilieneinheiten der Kategorien A1, A8 und A9 (Luxuswohnungen) – es können die anderen Abschreibungen verwenden

 

Steuerabzugsmöglichkeiten

Folgende drei Optionen gibt es zum Abschreiben:

  1. Abzug des Steuerguthabens direkt über die Steuererklärung in einem Zeitraum von 4 oder 5 Jahren (hängt vom Zahlungsjahr ab);
  2. Rechnungsrabatt von Seiten des Betriebes
  3. Abtretung des Guthabens in Höhe der zustehenden Abschreibung an andere Subjekte oder an Banken oder Finanzinstitute.

Diejenigen, die das Guthaben abgetreten bekommen, können diesen wiederum Weiterabtreten.

Um die Option auszuüben und die Abzüge zu erhalten, muss der Steuerzahler zusätzlich zu den gewöhnlich erforderlichen Erfüllungen auch folgendes besitzen:

  • Bestätigungsvermerk vom Steuerberater, mittels welcher dieser die Vollständigkeit der Unterlagen und die Versendung an die ENEA bestätigt
  • Technisches Gutachten für Energieeffizienz und Erdbebensicherheit seitens eines qualifizierten Technikers, in welchem die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen und die entsprechende Angemessenheit der Ausgaben im Zusammenhang der geförderten Ausgaben bescheinigt werden.

 

Finde raus, welche Mitgliedsbetriebe Arbeiten in Bezug auf den Superbonus durchführen und wer zusätzlich den Rabatt in der Rechnung gewährt.

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