Organisationsmodelle: die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 in Italien

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023, das die EU-Richtlinie 2019/1937 in Italien umsetzt, wurden die Vorschriften zum Schutz von Personen, welche Verstöße gegen EU-Recht und bestimmte nationale Gesetze melden, neu gefasst.
Bei der Lektüre der Rechtsvorschriften wird erneut deutlich, dass die Pflicht zu einer angemessenen Organisationsstruktur immer mehr in den Mittelpunkt rückt, um die Haftung des Unternehmers, der Unternehmensleitung und der Gesellschaft selbst zu bekräftigen oder auszuschließen.
Während des Treffens werden die neuen Vorschriften und insbesondere ihre Auswirkungen auf den Unternehmensalltag erläutert und es wird erklärt, was zu tun ist, um die Vorschriften einzuhalten. Es werden auch praktische Hinweise für die Anpassung des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/01 gegeben, das ein wirksames Instrument für die Umsetzung der neuen Verpflichtungen innerhalb der Organisation sein kann.
Die Veranstaltung findet am Sitz des Unternehmerverbandes, Schlachthofstraße 57 Bozen, statt.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie aus dem Programm.