setzt sich aus den Vertretern sämtlicher Mitgliedsfirmen zusammen, die ordnungsgemäß ihre Mitgliedsbeiträge entrichtet haben
- wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten des Kollegiums und sechs Mitglieder des Direktivrates
- legt die Richtlinien für die Tätigkeit des Kollegiums aufgrund des Berichtes des Präsidenten fest
- überprüft und genehmigt den Rechnungsabschluss und Haushaltsvortrag.